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1 .Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der Schreinerei Maraso GmbH einschließlich Lieferungen mit oder ohne Montage, Verkäufe, damit verbundene Dienstleistungen sowie Folgeaufträge – sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Regelung getroffen wird.

Mit der Auftragserteilung bzw. Bestellung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes Angebots, jeder Vergabe – und Auftragsbestätigung sowie jedes Werkvertrags. Ein Vertrag wird erst durch die rechtsgültig unterzeichnete Bestätigung durch die Schreinerei Maraso GmbH verbindlich.

 

2. Glas

Geringfügige Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar und sind vom Kunden zu tolerieren. Die Voraussetzungen für Garantieleistungen bei Isolierglas richten sich nach der «GLASNORM Isolierglas – Anwendungstechnische Vorschriften 01» sowie nach der «SIGAB-Richtlinie 006 – Visuelle Beurteilung von Glas am Bau», herausgegeben vom Schweizerischen Institut für Glas am Bau. Diese Bestimmungen gelten als integrierender Bestandteil des Vertrages.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Bei Vertragsschluss ist eine Akontozahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragsvolumens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der verbleibende Restbetrag ist nach Fertigstellung der Leistung gemäß Schlussrechnung innerhalb von 20 Tagen zu begleichen.

 

4. Lieferung und Montage

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. Materialengpässe) berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung angemessen zu verschieben.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Montage ohne Behinderung durchgeführt werden kann (freier Zugang, vorbereitete Bauöffnung etc.).

 

5. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, mangelnde Pflege oder eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden entstehen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

7. Abnahmeverpflichtung

Ab Auftragserteilung gilt eine Abnahmeverpflichtung der Produkte.

 

8. Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht.

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